Gestützt auf Art. 20 Abs. 2 der Bau- und Nutzungsordnung erlässt der Stadtrat für den Perimeter des Bahnhofareals Lenzburg einen behördenverbindlichen städtebaulichen Entwicklungsrichtplan, welcher wegleitende Aussagen unter anderem zu Städtebau, Erschliessung, Parkierung und Freiraumgestaltung enthält.
Der Entwicklungsrichtplan bildet die behördenverbindliche Grundlage für die Entwicklung des Bahnhofgebietes. Er dient insbesondere als Grundlage für den Erlass des Gestaltungsplanes sowie der nachgelagerten qualifizierten Verfahren.
Nach intensiver Vorbereitung liegt der Entwicklungsrichtplan Bahnhof Lenzburg vor. Vom 14. Oktober bis zum 14. November 2022 wurde ein freiwilliges öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Alle hatten die Möglichkeit zum vorliegenden Entwurf Fragen und Begehren zu stellen.
Zurzeit wird ein Mitwirkungsbericht erstellt, in welchem der Stadtrat zu den Begehren Stellung bezieht bzw. die Anträge gegebenenfalls in den Entwicklungsrichtplan einfliessen lässt.
Es ist vorgesehen, dass der Stadtrat den finalen Entwicklungsrichtplan per Ende 2022 / Anfang 2023 genehmigen wird.