Der Stadtrat erlässt für den Perimeter des Bahnhofareals Lenzburg einen behördenverbindlichen städtebaulichen Entwicklungsrichtplan. Dieser macht wegleitende Aussagen unter anderem zum Städtebau, zur Erschliessung, Parkierung und Freiraumgestaltung. Er dient insbesondere als Grundlage für den Erlass des Gestaltungsplanes sowie der nachgelagerten qualifizierten Verfahren.
Der Entwurf des Entwicklungsrichtplan wurde am 26. September 2022 der interessierten Bevölkerung vorgestellt. Nach Durchführung der freiwilligen öffentlichen Mitwirkung vom 14. Oktober bis am 14. November 2022 wurde dieser am 27.1.2023 fertiggestellt und am 1. Februar 2023 vom Stadtrat verabschiedet.
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens sind 23 Eingaben mit insgesamt 54 Anliegen eingegangen. Parallel dazu fand eine interne Vernehmlassung sowie eine Vernehmlassung in der Region Lebensraum Lenzburg Seetal statt.
Der Entwicklungsrichtplan mit den Bestimmungen (behördenverbindliche Bestandteile) und den Erläuterungsbericht (orientierende Grundlage) sind hier einsehbar.