Aktuelles Publikation "Start Bauarbeiten SBB" 2. Juni 2023 Bereits in den kommenden Tagen startet die SBB mit den Vorarbeiten am Bahnhof Lenzburg. Diese be-inhalten ein neues Bahntechnikgebäude, Kabelquerungen sowie Sicherungs- und Signalanlagen. 54 Anliegen beim öffentlichen Mitwirkungsverfahren zum "Entwicklungsrichtplan" eingegangen 15. März 2023 Während des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens sind insgesamt 23 Eingaben mit total 54 Anliegen zum Entwicklungsrichtplan des Bahnhofs Lenzburg eingegangen. Abschluss Entwicklungsrichtplan 8. März 2023 Der Stadtrat erlässt für den Perimeter des Bahnhofareals Lenzburg einen behördenverbindlichen städtebaulichen Entwicklungsrichtplan. Dieser macht wegleitende Aussagen unter anderem zum Städtebau, zur Erschliessung, Parkierung und Freiraumgestaltung. Entwicklungsrichtplan Abschluss freiwilliges, öffentliches Mitwirkungsverfahren 17. November 2022 Gestützt auf Art. 20 Abs. 2 der Bau- und Nutzungsordnung erlässt der Stadtrat für den Perimeter des Bahnhofareals Lenzburg einen behördenverbindlichen städtebaulichen Entwicklungsrichtplan. Erste Seite « Anfang Vorherige Seite ‹‹ 1 2
Publikation "Start Bauarbeiten SBB" 2. Juni 2023 Bereits in den kommenden Tagen startet die SBB mit den Vorarbeiten am Bahnhof Lenzburg. Diese be-inhalten ein neues Bahntechnikgebäude, Kabelquerungen sowie Sicherungs- und Signalanlagen.
54 Anliegen beim öffentlichen Mitwirkungsverfahren zum "Entwicklungsrichtplan" eingegangen 15. März 2023 Während des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens sind insgesamt 23 Eingaben mit total 54 Anliegen zum Entwicklungsrichtplan des Bahnhofs Lenzburg eingegangen.
Abschluss Entwicklungsrichtplan 8. März 2023 Der Stadtrat erlässt für den Perimeter des Bahnhofareals Lenzburg einen behördenverbindlichen städtebaulichen Entwicklungsrichtplan. Dieser macht wegleitende Aussagen unter anderem zum Städtebau, zur Erschliessung, Parkierung und Freiraumgestaltung.
Entwicklungsrichtplan Abschluss freiwilliges, öffentliches Mitwirkungsverfahren 17. November 2022 Gestützt auf Art. 20 Abs. 2 der Bau- und Nutzungsordnung erlässt der Stadtrat für den Perimeter des Bahnhofareals Lenzburg einen behördenverbindlichen städtebaulichen Entwicklungsrichtplan.